Kaufkosten beim Hauskauf
Jede Gebühr und Steuer beim Hauskauf, wer sie üblicherweise zahlt und die zugrunde liegende Rechtsvorschrift.
Die Zahlen richten sich nach deutschem Bundesrecht und Landesrecht, mit Quelle und Prüfdatum zu jedem Wert.
Ergebnisse
Insgesamt vom Käufer einzuplanen
555.115,45 €
Kaufpreis plus alles, was der Käufer zahlt
Deutschland · Nordrhein-Westfalen · EUR
- Vom Käufer gezahlt
- 55.115,45 €
- Vom Verkäufer gezahlt
- 17.850,00 €
Der eingegebene Preis ist der Preis laut notariell beurkundetem Kaufvertrag.
Hinweis
Alle Zahlen auf dieser Seite sind Schätzungen, die auf Ihren Eingaben und auf Standardwerten aus deutschem Bundesrecht, dem Recht des gewählten Bundeslandes und der Marktpraxis beruhen, jeweils gültig zum daneben angegebenen Prüfdatum. Dies ist keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung. Die tatsächlichen Beträge ergeben sich beim Kauf aus der Rechnung des Notars, dem Steuerbescheid des Finanzamts und dem Angebot Ihres Kreditgebers; prüfen Sie diese, bevor Sie unterschreiben. Diese Seite speichert die eingegebenen Zahlen nicht; sie bleiben nur in der Seitenadresse.
Im Einzelnen
| Posten | Berechnungsgrundlage | Zahlt | Betrag | Quelle und Bearbeiten |
|---|---|---|---|---|
Vom Käufer gezahltZwischensumme der Gruppe: 55.115,45 € | ||||
| GrunderwerbsteuerEinmalige Steuer auf den Kaufpreis, nach dem Satz des Bundeslandes. Gesetzlich schulden beide Seiten die Steuer, der Vertrag legt sie aber fast immer dem Käufer auf. | 6,5 % × Kaufpreis laut Vertrag | Käufer | 32.500,00 € | |
| Notar: KaufvertragGebühr nach Bundesrecht auf den Kaufpreis: Beurkundung des Vertrags, Abwicklung der Übertragung und Prüfung der Fälligkeit. Der Käufer zahlt, zuzüglich Mehrwertsteuer. | Kaufpreis laut Vertrag | Käufer | 3.337,95 € | |
| Auslagen des NotarsPorto, Kopien und Auszüge aus dem Grundbuch. Von Fall zu Fall unterschiedlich; geben Sie den Betrag von der Rechnung oder dem Kostenvoranschlag des Notars ein. | Geben Sie den Ihnen genannten Betrag ein | Käufer | 0,00 € | |
| Grundbuch: EigentümereintragungDas Grundbuchamt am Amtsgericht trägt Sie als Eigentümer ein, nachdem es zuvor eine Auflassungsvormerkung eingetragen hat, die Ihnen die Immobilie sichert. Die Gerichtsgebühr richtet sich nach dem Kaufpreis, ohne Mehrwertsteuer. | Kaufpreis laut Vertrag | Käufer | 1.402,50 € | |
| Grundbuch: Löschung der AuflassungsvormerkungFeste Gebühr für die Löschung der Vormerkung, sobald Sie als Eigentümer eingetragen sind. | Fester Betrag | Käufer | 25,00 € | |
| Maklerprovision, Anteil des KäufersNur wenn ein Makler beteiligt ist; sonst 0 eingeben. Vertritt der Makler bei einer Wohnung oder einem Haus beide Seiten, zahlen Käufer und Verkäufer gleiche Anteile. Der Standardwert ist marktübliche Praxis. | 3,57 % × Kaufpreis laut Vertrag | Käufer | 17.850,00 € | |
Vom Verkäufer gezahltZwischensumme der Gruppe: 17.850,00 € | ||||
| Maklerprovision, Anteil des VerkäufersDer gleiche Anteil des Verkäufers nach derselben hälftigen Teilung. Der Standardwert ist marktübliche Praxis und verhandelbar. | 3,57 % × Kaufpreis laut Vertrag | Verkäufer | 17.850,00 € | |
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